Zentrum für Digitalisierung und Recht in Forschung und Lehre

Das Zentrum für Digitalisierung und Recht in Forschung und Lehre (ZDR) an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der CAU wurde im Februar 2021 mit dem Ziel gegründet, Rechtsfragen, die im Zusammenhang der Digitalisierung entstehen, zu bündeln und sichtbar machen.

Im Bereich der Lehre soll das Zentrum Impulse zur didaktischen Entwicklung in die Fakultät tragen und Angehörige der Fakultät bei ihrer digitalen Lehrtätigkeit unterstützen. Es soll – insbesondere vor dem Hintergrund der Erfahrungen der digitalen Corona-Semester – Möglichkeiten eruieren, digitale Lehr-/Lerninstrumente in die juristische Hochschullehre methodisch-didaktisch und curricular einzubinden.

Forschung am ZDR

Unsere Gesellschaft erfährt gegenwärtig einen tiefgreifenden technologischen Wandel. Die Transformation analoger Prozesse ins Digitale erfolgt in einem hohen Tempo und sie erfasst alle gesellschaftlichen Ebenen.

Technische Erscheinungen und Phänomene wie Künstliche Intelligenz, maschinelles Lernen, Blockchain, Bitcoin, Virtual Reality, CoBots, Cloud Computing, Big Data und Smart Contracts führen nicht nur dazu, dass der geltende Rechtsrahmen mit Blick auf den technologischen Wandel und die veränderten Lebenssachverhalte angepasst werden muss. Die Digitalisierung erfasst auch die Anwendung des Rechts an sich, etwa indem digitale Technologien bei der Rechtsfindung eingesetzt werden (Stichwort: LegalTech). Noch weitergehend stellt sie die Frage, was eigentlich die Eigenleistung des Rechts ausmacht und ob diese Leistung künftig (zumindest teilweise) auch von intelligenten Maschinen übernommen werden kann.

Will die Rechtwissenschaft auch weiterhin ihrem normativen Gestaltungsanspruch gerecht werden, muss sie sich diesen Fragen stellen. Sie muss also untersuchen, welche Auswirkungen der technologische Wandel auf den bestehenden Rechtsrahmen und das traditionelle Rechtsverständnis hat. Dabei geht es insbesondere darum, ob die überkommenen rechtlichen Instrumente geeignet sind, die dynamische technische Entwicklung zu begleiten, ob grundlegende Rechtsprinzipien einen Bedeutungswandel erfahren müssen und ob bzw. in welchem Umfang neue Regulierungsansätze normiert werden müssen.

Die so verstandene Herausforderung durch die Digitalisierung strahlt in alle Rechtsgebiete aus. Erfasst werden das Zivilrecht, das Öffentliche Recht sowie das Strafrecht gleichermaßen. Es bietet sich daher an, die mit dieser komplexen Materie verbundenen Fragestellungen nicht innerhalb der einzelnen Fachbereiche, sondern intradisziplinär zu analysieren. Darüber hinaus ist die Digitalisierung kein lokales, sondern ein globales Phänomen. Eine internationale Perspektive, die auch Regelungsansätze aus anderen Ländern in Betracht zieht, ist daher unabkömmlich. Dabei sind auch philosophische, soziologische, wirtschaftliche und selbstverständlich technische Fragestellungen und damit interdisziplinäre Ansätze zu berücksichtigen.

Das ZDR bietet einen Ort, um diese verschiedenen, aber in der Sache zusammengehörigen Perspektiven zu bündeln. Es will gezielt nicht nur den intradisziplinären Austausch innerhalb der Rechtswissenschaften fördern, sondern ebenso interdisziplinäre Kooperationen mit anderen Fakultäten und Einrichtungen innerhalb wie außerhalb der CAU und im Ausland eingehen.

Lehre am ZDR

Im Bereich der Lehre soll das Zentrum Impulse zur didaktischen Entwicklung in die Fakultät tragen und Angehörige der Fakultät bei ihrer digitalen Lehrtätigkeit unterstützen.

Es soll – insbesondere vor dem Hintergrund der Erfahrungen der digitalen Corona-Semester – Möglichkeiten eruieren, digitale Lehr-/Lerninstrumente in die juristische Hochschullehre methodisch-didaktisch und curricular einzubinden. Im Fokus steht dabei die Frage, wie in einem Massenstudiengang die bewährte Präsenzlehre um neue digitale Lernformate ergänzt werden kann. Die hieraus gewonnenen Erfahrungen sollen genutzt werden, um auch künftig eine ausgewogene Balance zwischen digitalisierten Formaten und Präsenzlehre herzustellen.

Durch digitale Lehr- und Lerntools kann eine höhere Inklusion erreicht werden, da die Anzahl der Kommunikationswege im Vergleich zur Präsenzlehre erhöht wird und so etwa auf Hör- und Sehbenachteiligungen besonders eingegangen werden kann.

E-Learning bzw. die Digitalisierung der Lehre ist allerdings kein Selbstzweck. Im Mittelpunkt der digitalen Lehr-/Lernkonzepte muss vielmehr die didaktisch sinnvolle Einbindung digitaler Instrumente in die akademische Lehre stehen. Dabei müssen die fachspezifischen Besonderheiten der Rechtswissenschaften Beachtung finden. Die Rechtswissenschaft ist ein Fach der Sprache. Jurist*innen müssen Texte (Gesetze, Urteile) interpretieren, Begriffe definieren und Ergebnisse gut begründen. Klares Ausdrucksvermögen und Argumentationsfähigkeit zählen mehr als Detailwissen und auswendiggelernte „Theorienstreite“. Allen Digitalisierungstendenzen zum Trotz ist und bleibt Jura eine Textwissenschaft. Das Erlernen der juristischen Methodik kann sich nicht auf eine Beschäftigung mit rein digitalen Formaten beschränken. Eine wissenschaftlich ernsthafte Auseinandersetzung setzt vielmehr weiterhin auch und vor allem den geschulten Umgang mit den „klassischen“ Medien voraus. Das Zentrum wird sich daher auch der Frage widmen, was die Grenzen digitaler Lehre sind und wo digitale Lehrmöglichkeiten gerade nicht oder nicht nur eingesetzt werden sollten. Gleichzeitig wird angesichts der steigenden Bedeutung von „Legal Tech“ im juristischen Alltag die medientechnische Kompetenz für angehende Jurist*innen immer wichtiger. Das ZDR wird sich daher mit der Frage befassen, wie diese Thematik im juristischen Curriculum verankert werden muss, um die Studierenden auf die Lebenswirklichkeit vorzubereiten.

Veranstaltungen

Interdisziplinäre Tagung des ZDR

Die Datafizierung der Rechtsprechung. Disruptive Effekte auf Staat und Gesellschaft durch automatisierte Rechtsprechungsauswertung

Vertragsgestaltung im E-Sport

Team

Direktor

Prof. Dr. Dr. Ino Augsberg

Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie

augsberg@law.uni-kiel.de

+49 431 880-5494+49 431 880-3745

Leibnizstraße 2

24118 Kiel

Raum: 2.008

Direktorin

RiOLG Prof. Dr. Janique Brüning

Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Sanktionenrecht

Studiendekanin

Leibnizstraße 2

24118 Kiel

Raum: 02.033

Wissenschaftliche Mitarbeitende

Alexander Griese

agriese@law.uni-kiel.de

+49 431 880-3550

Leibnizstraße 4

24118 Kiel

Raum: 5c

Kai Leon Huchel

Leibnizstraße 4

24118 Kiel

Raum: 5b

David Rapp

Leibnizstraße 4

Raum: 5a

Alessandra von Krause

Leibnizstraße 2

24118 Kiel

Raum: 02.043

Studentische Hilfskräfte

Paul Benk

Leibnizstr. 4

24118 KIel

Raum: 5d

Julien Hinkel

Leibnizstr. 4

24118 Kiel

Raum: 5d

Julian Schaarschmidt

Leibnizstr. 4

24118 KIel

Raum: 5d

Affiliates

Dr. Jens Ambrock

Jens Ambrock ist Lehrbeauftragter für Datenschutzrecht an der CAU. Im Hauptamt ist er Referatsleiter beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Zusammen mit seinem Team beaufsichtigt er die Umsetzung der DSGVO vor allem in der Hamburger Wirtschaft. In dieser Funktion ist er Co-Leiter der Taskforce Schrems II der Datenschutzkonferenz des Bundes und der Länder und war mehrfach Berichterstatter für Grundsatzpapiere des Europäischen Datenschutzausschusses.

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg und Kiel sowie der Informatik in Kiel hat er als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Florian Becker promoviert. Die Doktorarbeit auf dem Gebiet des europäischen Datenschutzrechts wurde mit dem Preis des Kieler Doctores Iuris e.V. ausgezeichnet. Im Anschluss war er Referent am Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein.

Zur Personenseite von Dr. Jens Ambrock

Dr. Martin Gerecke, M.Jur. (Oxford)

Martin Gerecke ist Rechtsanwalt und Partner bei CMS. Er ist seit 2013 Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie seit 2018 Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.

Er berät Unternehmen und Einzelpersonen aus der Medien-, Kommunikations- und Technologiebranche zum Domain- und Internetrecht sowie zu allen rechtlichen Aspekten von Social Media, Games und Digitalen Medien. Er beurteilt, schützt und verteidigt den Inhalt von (Online-)Veröffentlichungen jeder Art, hilft Künstlern, Agenturen und Verlagen bei der Bewahrung von geistigem Eigentum und berät Unternehmen bei dem Erwerb und der Verwertung von Lizenzrechten für die Mediennutzung. In streitigen Fällen übernimmt er die Prozessführung.

Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit von Martin Gerecke liegt in der Vertragsgestaltung mit Fokus auf den Online-Handel. Online-Plattform-Betreiber und Anbieter im E-Commerce berät er u.a. zu den Rechten und Pflichten aus der Warenkaufrichtlinie der EU, zu (Fake-)Bewertungen im Netz oder zu den Grenzen irreführender Werbung (Online Advertising).

Martin Gerecke hat an der Universität Kiel studiert, dort auch promoviert und ist seit 2010 Lehrbeauftragter und Schwerpunktprüfer in den Schwerpunktbereichen 1.1 und 4.3. Er publiziert regelmäßig zu Themen des Medien- und Onlinerechts.

Zur Personenseite von Dr. Martin Gerecke

Prof. Dr. Susanne Lilian Gössl, LL.M. (Tulane)

Susanne Lilian Gössl, LL.M. (Tulane) war vom 1.1.2020 bis 31.7.2022 Professorin für Recht und Digitalisierung im deutschen, ausländischen und Internationalen Privatrecht an der CAU. Seit dem 1.8.2022 ist sie Professorin an der Universität Bonn.

Sie forscht zu Fragen der KI, digitaler Güter und e-Commerce aus rechtsvergleichender und internationalprivatrechtlicher Perspektive und ist daher etwa Mitglied im KI-Expertenrat des Landes Schleswig-Holstein und wird vom Land Schleswig-Holstein im Rahmen der Digitalisierungsstrategie mit einem Projekt zu "Geschlechterneutrale KI" gefördert.

Ferner engagiert Susanne Gössl sich in der digitalen Lehre und dem Einsatz von Social Media bei der Vermittlung von Informationen. Auf ihrem Instagram-Account (@lehrstuhl_goessl) vermittelt sie Hinweise zum Selbststudium insbesondere begleitend zu ihren Veranstaltungen und in der Examensvorbereitung.

Gastwissenschaftler*innen

Dr. Henrique Neves

Henrique Neves ist promovierter Jurist mit akademischer Erfahrung in rechtswissenschaftlicher Forschung und Hochschullehre wie auch beruflicher Erfahrung im datenschutzrechtlichen Bereich.

Derzeit absolviert Neves das weiterbildende Studium „Datenschutzrecht“ an der FernUniversität in Hagen. Er hat als DAAD-Stipendiat unter Betreuung von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Robert Alexy an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel promoviert. Seine Promotionsarbeit wurde mit dem Preis des Kieler Doctores Iuris e.V. ausgezeichnet. In Brasilien hat er das Studium der Rechtswissenschaft und das Masterstudium in Rechtstheorie absolviert.

Als Jura-Dozent war Neves an der Katholischen Universität von Minas Gerais (PUC-Minas) und an der Polytechnischen Universität von Mosambik tätig. Als Datenschutzberater hat er in einem Kieler Unternehmen für Compliance und Datenschutz mitgewirkt.

Im Mittelpunkt seines Forschungsinteresses stehen das europäische und brasilianische Datenschutzrecht im Vergleich, die Regulierung von KI-basierten Anwendungen und Systemen, insb. im Justizbereich, sowie rechtsphilosophische und -dogmatische Fragestellungen zu Digitalisierung und Grundrechten.

h.goncalvesneves@gmail.com

Veröffentlichungen
  • Neves, Henrique G. Die Geltung als Tatsache. Zur Rechtstatsächlichkeit bei Hans Kelsen und Robert Alexy, Baden-Baden: Nomos, 2022.
  • Neves, Henrique G. Legal Norm as Semantic Entity: The Semantic Concept of Norm According to Hans Kelsen, Alf Ross and Robert Alexy. In: Law and Realism, ARSP Beiheft 169, Stuttgart: Franz Steiner Verlag, 2021, S. 141-153.
  • Neves, Henrique G. The Minimal Content of Natural Law: In What Sense is it Really Natural? In: Law and Morals, ARSP Beiheft 158, Stuttgart: Franz Steiner Verlag, 2019, S. 351-365.

Anschrift

Zentrum für Digitalisierung und Recht in Forschung und Lehre
3. OG, Raum 03.021
Leibnizstr. 2
24118 Kiel

Lageplan der Christian-Albrechts-Universität